Vorschriftszeichen - Gebot und Verbot
Vorschriftszeichen enthalten Gebote und Verbote, die der Verkehrsteilnehmer einzuhalten hat. Sie sorgen maßgeblich dafür, dass ein reibungsloser Verkehrsablauf stattfinden kann. Bei Verstößen könnten weitere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, weshalb sie oftmals in direktem Zusammenhang mit Gefahrzeichen stehen.
Standorte und Gültigkeit der Beschilderung
Vorzufinden sind sie meist rechts am Fahrbahnrand und können durch ein Zusatzschild erst mit einer Bedingung, wie z.B. einer Entfernungsangabe, gültig werden. Eine Ausnahme käme zustande, wenn sich eines dieser Schilder direkt oberhalb eines Fahrbahnstreifens finden lässt. Somit wäre es ausschließlich für diese Spur gültig.
Beispiele der Zugehörigkeit
Zu den Vorschriftszeichen gehören hauptsächlich Warte- und Haltegebots-, vorgeschriebene Fahrtrichtungs-, Haltstellen-, Sonderwege-, Streckenverbots-, Halteverbots- und Verkehrsverbotsschilder, die den Verkehr teilweise oder ganz einschränken.
Oftmals ist nur eine gewisse Personengruppe von Verkehrsteilnehmer davon betroffen. Dies könnte in der Praxis ein Verbot der Nutzung eines Verkehrsweges für Kfz oder Radfahrer sein.
Form und Farbe der Schilder
In den meisten Fällen ist ihre Form rund und sie sind blau oder rot lackiert. Rote, schwarze oder weiße Piktogramme stellen den Sachverhalt dar.
Bild: Ralf Dierenbach (Konstanz-Allmannsdorf)